Hallöchen Leute,
im Gesetz (§ 68, STVO) steht ja, dass einspurige Fahrräder den Radweg benutzen müssen. Wie ist das jetzt wenn ich ein Stützrad auf meinem rad montier?
Somit ist es ja ein mehrspuriges, unter 80cm Breite und ich darf es mir also aussuchen wo ich fahre.
Glaubt ihr muss das Stützrad dann auch den Boden berühren, oder reicht es, wenn es in einer gewissen höhe montiert ist (so dass es mich nicht stört beim kurven fahren)?
was meint ihr?