Kategorie: Rechtsprobleme

  • Radwegbenützung bei CM mitunter kein Muss

    Verwaltungsübertretung bei Versammlung uU gerechtfertigt

    Ein Radfahrer erhält eine Verwaltungsstrafe, weil er bei der CM nicht den Radweg benützt. Er geht zum LVwG und bekommt Recht:

  • Grossaufgebot der Polizei bei Critical Mass Linz – Teilnehmer kurzfristig festgenommen.

    Ein Teilnehmer der Critical Mass wurde gestern durch die Polizei angehalten und am Weiterfahren gehindert.  Da er sich nicht ausweisen konnte wurde ihm die Festnahme angedroht und diese auch letztendlich durchgeführt. Sein Fahrrad blieb einfach liegen, und musste durch andere Teilnehmer der Critical Mass gesichert werden. Während der 15 minütigen Amtshandlung, die unter anderem aufgrund einer „Blockade des Verkehrs“ stattfand, war eine Spur der Gruberstraße und die Nebenfahrbahn sowie der Radweg blockiert.

    Die Critical Mass Linz ist entsetzt über das Vorgehen der Polizei. Unsere gemeinsame Radfahrt findet seit Jahren jedes Monat statt. Die einzige Vorgabe ist der Termin, der Rest wird von den Teilnehmern selbst organisiert. Ein Ziel der Critical Mass ist es, den Raumbedarf des Radverkehrs aufzuzeigen, indem auf der Fahrbahn gefahren wird. Durch die „kritische Anzahl“ von Radfahrern, Lastenrädern und Anhängern wäre auch jede Linzer Radinfrastruktur überlastet. Aus praktischen Gründen wird natürlich auch nebeneinander gefahren – auch um die teilnehmenden Kinder zu schützen. Die Linzer Polizei tolerierte dies bis jetzt, in gegenseitigen Einvernehmen mit den Teilnehmern der Critical Mass.

    Diese unverhältnismäßige Eskalation der Polizei ist unverständlich, untragbar und kann nur der Einschüchterung dienen. Radfahren als große, selbstorganisierte Gruppe muss legal sein und wird es auch bleiben. Wir rufen alle von der Polizeikontrolle betroffenen auf sich hier (Kommentar) zu melden, damit wir eine gemeinsame Antwort überlegen können.

    Des weiteren möchten wir auf die nächste Critical Mass am 30 September aufmerksam machen! Umso mehr wir sind umso wirkungsvoller ist unser Zeichen! Jetzt erst recht!

  • Ergebnis des Treffens der Critical Mass Vienna Stützrad-Gruppe mit Bike Block/Tag X am 04.12.2017

    Die Anwesenden der Stützrad-Gruppe halten fest, dass sie niemandem verbieten wollen, den Begriff „Critical Mass“ für Aktionen zu verwenden. Ihr Ziel ist es, einen kontraproduktiven Kampf um den Begriff vermeiden. Daher bitten sie Bike Block/Tag X den Begriff „Critical Mass“ nicht im Veranstaltungstitel oder höchstens als Hashtag (#criticalmass) zu verwenden, da sie die Gefahr sehen, dass:

    • es zu Verwechslungen mit der Critical Mass Vienna am 3. Freitag im Monat kommt
    • die Anmeldung der Bike Block Aktion als Demo dazu führt, dass die Polizei dadurch Argumente vorfindet, dass auch die Critical Mass Vienna in Zukunft angemeldet werden muss
    • Eskalationen und negative Presse dafür sorgen, dass Radfahrende künftig der Critical Mass Vienna fernbleiben

    Die Anwesenden der Stützradgruppe sehen die Critical Mass Vienna als politische Aktionsform, die sich durch die Raumnahme auf den Straßen vorrangig umwelt- und (rad-)verkehrspolitischen Themen annimmt. Damit sehen sie die Critical Mass Vienna in der Tradition der international üblichen Definition der Aktionsform „Critical Mass“. Die Critical Mass Vienna agiert dabei auf eine nicht-parteipolitische Weise.

    Folgende mögliche Spielräume zur Annäherung von Critical Mass Vienna und Bike Block/Tag X wurden beim Gespräch von den anwesenden AkteurInnen beider Gruppen erkannt:

    • Bike Block/Tag X könnte die Fahrraddemo anders nennen und damit klare Unterscheidbarkeit von der Critical Mass Vienna schaffen; der Hashtag #criticalmass könnte dabei verwendet werden; die Critical Mass Vienna verwendet bisher #cmvie
    • Abseits vom Konflikt um den Namen der Tag X-Fahrraddemo besteht Potential und teilweise auch der Wunsch nach Synergien und gegenseitiger Unterstützung sowie grundsätzliches Verständnis für den Protest gegen die kommende Regierung
    • Eine Diskussion darüber, was Critical Mass in Wien ist und sein kann, wurde angestoßen und kann weiter fortgesetzt werden
    • Missverständnisse bezüglich Funktion der Stützradgruppe, Transparenzbemühungen und Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Critical Mass Vienna sowie der Polizeibegleitung konnten besprochen werden. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Funktionsweise der CM, Ergebnisse zukünftiger Plena der Critical Mass Vienna und Möglichkeiten der Mitbestimmung auch während der CM noch klarer und weitreichender nach außen kommuniziert werden müssen
  • 28.5.2009 : wien – gespräch mit der polizei

    DSC_0332 net.jpgNach der letzten Criticalmass am 15.5.09 gab es von Seiten der Polizei den Wunsch nach einem Gespräch mit einem Teilnehmer der Criticalmass. Peter von der IG-Fahrrad hat diesen Termin wahrgenommen.

    Die Polizei hatte bei der letzten CM den Eindruck dass es eine kleine Gruppe von MitfahrerInnen gibt, denen es nur um unnötige Provokation von Polizei und AutofahrerInnen geht (zB angeblich sind wiederholt Sätze wie „Polizei ist Scheisse“ gefallen) und nicht um das was CM für uns ausmacht : friedliches kraftvolles uns selbstbewusstes Raumnehmen in der Stadt und gemeinsames Radfahren ohne Angst vor der Autodominanz.

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  • Wien: 6.9.2008 Demonstration – §278a abschaffen!!

    Wien: Demonstration – §278a abschaffen! Stopp der Kriminalisierung von politischen AktivistInnen!

    Aufruf zur Großdemonstration gegen die Beugehaft gegen TierrechtsaktivistInnen und für die Abschaffung der Kriminalisierungsparagraphen §278 (Kriminelle Vereinigung); §278a (Krimi­nelle Organisation) und §278b (Terroristische Vereinigung).

    Samstag, 06. September 2008 *** Auftaktkundgebung: 14 Uhr – Justizministerium *** Route: Landesgericht – Innenministerium *** Abschlusskundgebung: 16:30 Uhr – Ballhausplatz.

    Der österreichische Staat hält seit 21. Mai 2008 zehn TierrechtsaktivistInnen gefangen (lediglich einer von ihnen wurde am 13. August zumindest vorübergehend aus der Haft entlassen). Der abstruse Vor­wurf: Sie seien Mitglieder einer kriminellen Organisation (§278a Strafgesetzbuch). Mit diesem Vorgehen sollen unangenehme politische AktivistInnen kriminalisiert werden. Dieser Vorwurf kann uns alle treffen, ob NGO, politische Initiative oder einfach AktivistIn.

    Polizei und Staatsanwaltschaft können keinen einzigen konkreten Tatvorwurf gegen eine/n der zehn Tier­rechtsaktivistInnen vorbringen. Auch die vollständige Akteneinsicht wird den AktivistInnen und ihren An­wältInnen immer noch verwehrt, trotzdem sitzen diese seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. Die AktivistInnen sehen sich mit einer doppelt absurden Situation konfrontiert:

    • In den ihnen bekannten Akten werden ihnen keine Vorwürfe gemacht, die sie entkräften könnten, weil keine konkreten Vorwürfe gegen sie enthalten sind.
    • Etwaige konkrete Vorwürfe, sollten solche in den restlichen Akten enthalten sein, können sie nicht ent­kräften, weil sie ihnen nicht bekannt sind.

    Der Paragraph 278a wird zur Erbringung von Erkundungsbeweisen und zur Durchsetzung einer Art Beu­gehaft missbraucht. Erschreckend ist, dass Polizei und Staatsanwaltschaft mit solchen Mitteln vorgehen, noch erschreckender ist, dass das Landesgericht Wiener Neustadt und das Oberlandesgericht Wien dieser Argumentation folgen und den willkürlichen Freiheitsentzug aufrechterhalten und am Schlimmsten ist, dass die verantwortlichen PolitikerInnen zunächst Platter, jetzt Fekter (beide ÖVP) und Berger (SPÖ), den Mund halten und dieses Vorgehen billigen.

    Die lange Untersuchungshaft wurde bisher mit Verdunkelungsgefahr begründet: Die zehn Verhafteten hätten sich durch die Verschlüsselung von Mails schon bisher von Strafverfolgung abzuschirmen versucht; und mit Tatbegehungsgefahr: Die zehn seien schon länger in der Tierrechtsszene aktiv und es sei davon auszugehen, dass sie es wieder sein werden. Die Justiz stellt damit demokratische Mittel als Indizien für kriminelles Handeln dar. Im Zusammenhang mit der Konstruktion einer kriminellen Organisation, führt dies zu einem völlig unverhältnismäßigen, nicht gerechtfertigten, Freiheitsentzug.

    Der Paragraph 278a und mit ihm auch seine kleinen und großen Geschwister 278 (Kriminelle Vereini­gung) und 278b (Terroristische Vereinigung) sind aber an und für sich sich missbrauchsanfällig. Sie sind so formuliert, dass sie, wenn willfährige PolizeibeamtInnen, Staatsanwält-Innen und RichterInnen am Werk sind, zur Kriminalisierung von politischem Aktivismus herangezogen werden können. Das österrei­chische Strafgesetz sieht für alle im Raum stehenden Taten eigene Straftatbestände vor: Wer eine Brand­stiftung begeht kann wegen Brandstiftung verfolgt werden, wer eine Sachbeschädigung begeht, wegen Sachbeschädigung, wer eine Nötigung begeht, wegen Nötigung. Es braucht keine Kriminalisierungspara­graphen, mit denen das Erfordernis des konkreten Tatvorwurfs umgangen werden kann und mit dem dra­konische Strafen für nichts und wieder nichts gerechtfertigt werden sollen.

    Wenn vorgeworfen wird, dass es ein Ziel einer Organisation ist Einfluss auf Politik und Wirtschaft auszuü­ben, wenn die politische Vernetzung mit anderen Personen und Initiativen vorgeworfen wird, wenn der Besitz von Demomaterialien vorgeworfen wird dann gilt: Kriminalisiert werden der politische Aktivismus und das Engagement für eine radikaldemokratische Gesellschaft. Getroffen hat es wenige – Gemeint sind wir alle!

    Deshalb fordern wir:

      • Sofortige Beendigung der Beugehaft gegen die TierrechtlerInnen!
      • Abschaffung der Kriminalisierungsparagraphen 278 (Kriminelle Vereinigung), 278a (Kriminelle Organisation) und 278b (Terroristische Organisation)!
      • Abschaffung der Antitierschutzsonderkommissionen der Polizei!
      • Freiheit für alle politischen Gefangenen!

    *** Nach der Demo gehts zum Solistraßenfest vor dem Kindercafé LOLLIGO (Fischerstiege – 1010 Wien). ***

  • Gespräch mit der Exekutive !!

    Hier der Bericht von „unserem“ Treffen mit der Polizei letzte Woche. Im Vorfeld wurden im Forum und in vielen Gesprächen nötige und sinnvolle Themen und Anliegen für das Gespräche gesammelt. Ziel der 5 CM-FahrerInnen war also einerseits Deeskalation, um die CM in der aktuellen friedlichen Form mit möglichst vielen lust- und kraftvollen TeilnehmerInnen auf der Strasse weiterleben zu können. Andererseits war es schon ein Anliegen auch klarzumachen, was CM machen kann und was nicht und wo die Grenzen der CM sind.

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