Neue Regeln für Radfahrer
"Kurier" vom 07.09.2009, Seiten 19, 20
Neue Biker-Gesetze werden nun heftig diskutiert. Von der Helmpflicht bis zur 0,5-Promillegrenze - was kommen wird.
Das kommende Jahr wird ein "Radfahrer-Jahr". Denn es werden zahlreiche neue Gesetze und Regeln umgesetzt werden. Das ist bereits fix. Die offene Frage ist derzeit nur noch: Wie viel von den Ideen wird tatsächlich eingeführt?
Am 15. September werden im Radler-Unterausschuss des Verkehrssicherheitsbeirates diese Punkte erstmals besprochen. Das ehrgeizige Ziel: Die veralteten Rahmenbedingungen aus den 90er-Jahren in moderne Regelungen umzuwandeln. Die Liste der Wünsche, die momentan von den Interessensvertretungen zusammengetragen werden, ist endlos, der KURIER hat sich umgehört und bringt einen ersten Überblick, was auf die Radfahrer zukommen wird:
- Neue Promillegrenze Viele meinen, dass Radfahrer nicht 0,8 Promille, sondern nur 0,5 haben dürfen - wie etwa die Mopedlenker. Wahrscheinlichkeit: 3,5 (sehr wahrscheinl. = 5,0)
- Handyverbot Ein ausdrückliches Verbot von Telefonaten beim Radfahren gibt es (noch) nicht. Es ist aber durchaus denkbar, dass sich das bald ändern könnte. Wahrscheinlichkeit: 4,0
- Wegfall der Benutzungspflicht von Radwegen Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser auch benützt werden. Mitunter ist dies aber gefährlicher, als auf der Fahrbahn zu radeln. Zumindest im Ortsgebiet wollen manche Experten daher, dass dieser Zwang wegfällt. Wahrscheinlichkeit: 2,0
- Helmpflicht Dies ist ein ganz heißer Punkt. 60 Prozent der Bevölkerung sind laut Umfragen für eine generelle Pflicht, Experten favorisieren sie nur für Kinder. Ein nun möglicher Kompromiss: Man könnte eine Helmpflicht für alle einführen, bei Missachtung aber nicht strafen. Bei einem Unfall könnte es eine Teilschuld für den Radfahrer geben. Die Radlobby versucht aber, Stimmung dagegen zu machen. Wahrscheinlichkeit: 3,0
- Neue Mindestbreiten für Radwege Mitunter sind Radwege nicht einmal so breit wie eine Lenkstange. Es gilt als fix, dass die Richtlinien für alle Radwege neu definiert werden. Wahrscheinlichkeit: 5,0
- Nummerntafeln Sind immer ein Thema. Großes Problem: Entweder sind sie zu klein und schwer lesbar oder zu groß und schwer zu montieren, etwa bei Mountainbikes ohne Kotflügel. Wahrscheinlichkeit: 0
- Rechtsabbiegen bei Rot Vor allem Radvertreter fordern dies immer wieder, allerdings gibt es massiven Gegenwind von Experten und Autofahrerclubs. Wahrscheinlichkeit: 0,5
- Ende des Mehrzweck-streifensGefährlich ist, dass der Unterschied zwischen Radweg (nur für Radfahrer) und Mehrzweckstreifen (benutzbar für alle) auf der Fahrbahn nicht erkennbar ist. Um den Unterschied zu erkennen, müsste man mit einem Maßband die Restbreite der Fahrbahn vermessen und höchst komplizierte Berechnungen anstellen. Und dann entscheiden, wer wo fahren darf (muss). Das ist in der Praxis undurchführbar. Geplant ist, dass es künftig - wie etwa in der Schweiz - nur noch Radfahrstreifen gibt. Auf diesen haben die Radfahrer Vorfahrt, allerdings können sie auch von Autofahrern genutzt werden. Wahrscheinlichkeit: 4,5
- Neue Vorrangregeln Automatischer Rechtsvorrang für Radfahrer, auch wenn der Radweg endet. Radvertreter sind dafür, die Autofahrerclubs jedoch dagegen. Wahrscheinlichkeit: 1,5
- Radfahrer-Überfahrt Bald kommt eine neue Markierung statt der nicht gut wahrnehmbaren gelb gestrichelten Linie (bzw. Blockmarkierung). Wahrscheinlichkeit: 5,0
Dominik Schreiber
Radfahrer: Der Expertenkreis startet kommende Woche
Der Ausschuss Der von Verkehrsministerin Doris Bures ins Leben gerufene Unterausschuss wird von Klaus Robatsch (Kuratorium für Verkehrssicherheit) geleitet. Eingeladen sind weiters rund 30 Experten und Interessenvertreter. Neben den Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, nehmen unter anderem Radvertreter (IG Fahrrad, Argus), Wirtschaftskammer, der Verkehrsclub VCÖ, Psychologen, zahlreiche Ländervertreter oder die Technische Universität Graz teil.
Der Fahrplan Am 15. September wird beim ersten Treffen das weitere Programm für den Herbst besprochen. Bis Ende August konnte jeder Teilnehmer deponieren, welche Punkte besprochen werden sollen. Wenn alles glatt geht, könnte im Sommer 2010 ein erstes Radler-Paket in Kraft treten.
Einiges wird auch im Nationalen Verkehrssicherheitsprogramm festgelegt.
Replik der ARGUS Radlobby
Wir von Radlobby.at (www.radlobby.at; der Plattform praktisch aller Vereine, die sich für das Radfahren als Mobilitätsmittel einsetzen) haben Ihren Artikel im "Kurier" mit Interesse gelesen.
Zu den darin erwähnten Punkten möchten wir ein paar weiterführende, teils korrigierende Notizen nachreichen:
- Neue Promillegrenze - davon noch nichts gehört; im Vergleich zu den durch alkoholiserte Autofahrer (trotz 0,5er-Grenze) verursachten Sach- und Personenschäden nur marginaler Sicherheitsteffekt zu erwarten.
- Handyverbot Freihändig fahren ist ohnehin verboten; Telefonieren mit einer Freisprechanlage zu verbieten wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber Kfz-LenkerInnen; ist uns als Ursache vieler Unfälle nicht bekannt.
- Wegfall von Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen - wird von allen größeren Städten Österreichs unterstützt, weil sie in der derzeitigen Form zu verkehrsplanerischen Absurditäten führt. Auch das KfV unterstützt diese Forderung, da die Benutzung von Fahrbahnen durch Fahrradfahrer die Sichtbarkeit fördert und dadurch die Sicherheit aller Beteiligten erhöht. Zumindest im Ortsgebiet sehr wichtige und dringend umzusetzende Maßnahme. Eine "kleine" Lösung könnte darin bestehen, die "gemischten Geh-und Radwege" aus der Liste der davon betroffenen Radverkehrsanlagen zu entfernen; dann wäre es möglich, dass langsame/unsichere RadfahrerInnen weiterhin auf diesen Flächen fahren, während jene, die flott fahren wollen und können, nicht mehr gesetzlich gewungen wären, sich diese Wege mit FussgängerInnen zu teilen (was zu sehr vielen Konflikten führt).
- Helmpflicht. Bringt einfach keinen großen Sicherheitsgewinn, wie die Erfahrungen aus diversen Ländern mit einem solchen Gesetz zeigen. Häufigkeit und Schwere von Kopfverletzungen sind nirgendwo annähernd so stark zurückgegangen, wie die hiesigen BefürwörterInnen in Aussicht stellen. Hingegen zeigen alle vergleichbaren Einführungen von Radhelmpflicht einen Rückgang des Radanteils und damit Einbußen bei Volksgesundheit, Verkehrsssicherheit und Klimaschutz. (Vgl: Positionspapier radlobby.at)
- neue Mindestbreiten für Radwege wären zu begrüßen, wichtiger Nebeneffekt: dadurch wäre es mangels Breite in vielen Straßenzügen nicht mehr möglich, Radwege anzulegen, d.h. es bringt nur eine Verbesserung für RadlerInnen, wenn begleitend dazu der politische/planerische Wille entsteht, diese Straßen auch ohne Radweg radfahrfreundlich zu machen. Stichwort Tempo 30/50 und effektive Tempokontrolle - was für uns der größte Punkt ist, der bisher in der Themenliste für den UA nicht aufscheint.
- Nummerntafeln. Gibt es in keinem uns bekannten Land, aus dem einfachen Grund, dass der Verwaltungsaufwand dafür ungleich größer wäre als irgendein Nutzen daraus. Die Schweiz ist gerade dabei, sogar die dort bestehenden Versicherungsplaketten (die ohne personenbezogene Registrierung geführt wurden) wegen des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses abzuschaffen.
- Ende des Mehrzweckstreifens. Die Maßnahme dürfte sich meistens umgekehrt als Ende des Radfahrstreifens manifestieren. Die einfachste Lösung dürfte sein, auf die bestehende und gut vorhandene Symbolik von durchgezogenen (Sperrlinie) bzw. strichlierten (Leit- bzw. Warnlinie) Bodenmarkierungen zurückzugreifen. Wieder wären flankierende Massnahmen, um das Verhalten der Kfz-LenkerInnen gegenüber RadlerInnen zu verbessern, sehr wichtig.
- "Neue Vorrangregeln". Es werden eher keine neuen Vorrangregeln, sondern die Aufhebung von Sondervorrangregeln angestrebt, die keinen Sinn machen. Besonders die Regel "Verlassen einer Radfahranlage" (= in jedem Fall Nachrang) wird dem Vernehmen nach von fast allen Seiten als kontraproduktiv angesehen, weil sie a.) den meisten VerkehrsteilnehmerInnen nicht bekannt ist und b.) in den allermeisten Fällen die üblichen und gut verstandenen allgemeinen Vorrangsregeln vollkommen ausreichen würden.
- Radfahrerüberfahrt. Eine gelbe Bodenmarkierung existiert derzeit nicht im Gesetz. Was wir vielmehr anstreben würden, wäre eine fahrzeugähnliche Behandlung (also ein echtes Vorrangverhältnis) statt der derzeitigen Anlehnung an Fussgänger-Schutzwegen, die in Europa ein ziemliches Unikum darstellt. Wieder einmal ist aber die gesetzliche Regelung an sich weniger wichtig als die Fragen a) wie gut sie von Kfz-LenkerInnen beachtet und umgesetzt wird: solange sich die Anhaltebereitschaft vor diversen Überwegen nicht bessert, werden diese bei jeder rechtlichen Regelung auch immer gefährlich bleiben, und b) wie die Überwege physisch ausgeführt werden - besonders in Bezug auf die Sichtbeziehungen (Verstellung der Sicht durch parkende Autos vermeiden). Rechtsabbiegen bei Rot
Ist in vielen europäischen Städten - allen voran Bordeaux und Münster als Beispiel - schon Verkehrsrealität und wird durchaus der Flexibilität des Verkehrsmittels Fahrrad gerecht, ganz ohne Sicherheitseinbußen.
Abschließend ist zu sagen dass auch die Ausgestaltung der StVO dem Zweck dienen sollte, klima- und menschenfreundlichen Verkehr zu fördern und somit Radfahrenden keine zusätzlichen Hürden zu errichten, sondern deren Vorwärtskommen und Sicherheit zu unterstützen.
BEN HEMMENS, Stv. Obmann ARGUS