In einer Presseaussendung fordern Vertreter der Stadt Linz eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht.
Mehr Sicherheit durch Aufhebung der Radwegbenützungspflicht
Mehrere Untersuchungen zum Thema Radwegsicherheit belegen, dass Radwege an Knotenpunkten (wie z.B. Kreuzungen) das Unfallrisiko für RadfahrerInnen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erhöhen (um das 1,5-fache bis 6-fache). Entgegen früheren Vermutungen ist auch die Unfallschwere auf Radwegen nicht geringer als auf Straßen ohne Radverkehrsanlagen.Durch die Trennung des Radverkehrs vom übrigen Fahrzeugverkehr ergeben sich in Kreuzungsbereichen sicherheitsrelevante Probleme. Diese sind unter anderem von der Annäherungsgeschwindigkeit der RadfahrerInnen stark abhängig, sodass es für schnelle RadfahrerInnen in vielen Fällen günstiger ist (vor allem innerhalb des Ortsgebietes mit geringen Fahrgeschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs) auf der allgemeinen Fahrbahn mitzufahren.
Daher wäre eine Entkoppelung von 'langsamem' und 'schnellem' Radverkehr durch die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht sinnvoll. Die bestehende Radwegbenützungspflicht gemäß § 68 Abs. 1 und § 52 lit. 16 StVO führt auch dazu, dass RadfahrerInnen bei Unfällen wegen Verletzung der Radwegebenützungspflicht von den Gerichten regelmäßig Mitverschulden angelastet wird. Daher hat sich auch der Städtebund Ende des Vorjahres bereits für eine Aufhebung der Radwegbenützungspflicht (vor allem im Ortsgebiet) beim Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technik (BMVIT) eingesetzt. Gute Radwege, die das Radfahren schneller, komfortabler und sicherer machen, brauchen keine Benützungspflicht.
Nach deutschem Vorbild sollte es zwei Kategorien von Radwegen geben: Radwege mit bzw. ohne Benutzungspflicht. Die Bezirksverwaltungsbehörde soll bestimmen, welche Radwege künftig von der Benutzungspflicht ausgenommen werden können. Derartige „Radwege ohne Benutzungspflicht“ sollen statt dem Gebotszeichen Radweg mit dem einem Hinweiszeichen (blau, 4-eckig) ausgestattet werden. Wie in Deutschland sollten Radwege, auf denen die Benutzungspflicht gilt, bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. ausreichende Breite, besondere Gefahrensituation, ausreichend Platz für FußgängerInnen). Grundsätzlich sollen Radwege ohne Benützungspflicht zum Regelfall werden, da die Benutzungspflicht dem Grundsatz der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs widerspricht.
Die gesamte Aussendung hier: http://www.linz.at/presse/2010/201002_50018.asp
(Seltsam nur, dass sich die Stadt Linz sonst im Umgang mit (Alltags)Radlern nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert. Aber auch das bessert sich hoffentlich.)